eu-richtlinie bedroht deutsche innovationsbranchen
Das EU-Parlament hat Ende 2009 eine Änderung der Datenschutzrichtlinie für elektronische Medien beschlossen, die auch die Nutzung so genannter "Cookies" betrifft. Cookies sind kleine Textdateien, die beim Besuch bestimmter Internetseiten - z. B. zur Erleichterung der Website-Bedienung - auf dem Rechner des Nutzers gespeichert und mit einem Ablaufdatum versehen werden. Online-Shops speichern z.B. so den aktuellen Warenkorbinhalt, damit er dem potentiellen Käufer nicht verloren geht. Dennoch glauben einige Verbraucherschutzgruppen und das EU-Parlament, hier im Sinne des "Verbraucherschutzes" aktiv werden zu müssen. Inhaltlich verlangt die Richtlinie, dass der Nutzer Cookies für jede Website explizit erlauben muss – und versetzt dem Instrument damit quasi den Todesstoß.
Der Grund für den angeblichen Handlungsbedarf liegt darin, dass auch die Online-Werbewirtschaft auf die Funktionen von Cookies zurückgreift, um beispielsweise Werbung passgenauer ausliefern zu können. Die Verwendung zu Werbezwecken ist für die Internetwirtschaft ein nahezu unverzichtbares Hilfsmittel geworden, zumal Werbetreibende auf die neuen Möglichkeiten bestehen. Übrigens dürfen Cookies laut Rechtslage bereits jetzt keine personenbezogenen Daten enthalten.
Was das EU-Parlament da unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes beschlossen hat, ist also nichts weitern als eine Wettbewerbsverzerrung zuungunsten von Unternehmen in Europa. Denn natürlich sind lediglich Websites der Europäischen Union betroffen, außerhalb Europas gibt es solche Überlegungen nicht. Betroffen sind überproportional Branchen, in denen die Wettbewerbsfähigkeit vor allem deutscher Un-ternehmen zum jetzigen Zeitpunkt gut ist.
Und selbst die Nutzer werden sich fragen, ob hier wirklich im Interesse ihres Verbraucherschutzes gehandelt wurde, wenn sich die Nutzung des Webs durch wiederkehrende Zustimmungsprozesse verlangsamt und
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